Neue Provisionsregelung für Makler

Neue Provisionsregelung für Makler

Das Bestellerprinzip für Maklerleistungen – Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision.

 

In der Vergangenheit musste in den meisten Fällen der Mieter die anfallende Maklerprovision übernehmen. Damit ist nun Schluss: Denn seit dem 1. Juni 2015 gelten die neuen gesetzlichen Vorschriften zur Mietpreisbremse sowie die Einführung des Bestellerprinzips für Maklerleistungen, die die Bundesregierung zur Entlastung der Mieter eingeführt hat.

Doch was heißt das im Detail für Sie?

Das Bestellerprinzip:

Durch die Einführung des Bestellerprinzips für Maklerleistungen ändern sich einige grundsätzliche Punkte für Makler, Vermieter und Wohnungssuchende. Diese Neuregelung im Wohnungsvermittlungsgesetz gilt ab Juni 2015 in ganz Deutschland.

Künftig muss stets derjenige für die Provision aufkommen, der den Makler beauftragt hat. Damit sollen vor allem Mieter in Ballungszentren entlastet werden, wo es häufig üblich ist, dass diese die Maklerkosten übernehmen. Gibt also ein Makler im Auftrag eines Vermieters eine Wohnungsanzeige auf, da dieser sich Zeit und Aufwand sparen möchte, bezahlt nun nicht mehr der Mieter, sondern der Vermieter die Provision – also der Besteller.

Nach der Neuregelung schuldet der Mieter die Courtage nur, wenn der Makler ausschließlich auf seine Veranlassung tätig wird.

 

Warum sollte ich dennoch einen Makler engagieren?

Vermieter können sich nun die Frage stellen, ob Sie bei der Neuvermietung überhaupt einen Makler beauftragen sollten, wenn Sie die Provision aus eigener Tasche bezahlen müssen. Die Beauftragung eines professionellen Maklers kann sich für Vermieter dennoch als äußerst sinnvoll erweisen:

Denn übernimmt der Eigentümer die Vermietung selbst, spart er dieser Stelle zwar Kosten, muss er aber mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand rechnen. Wer keinen Makler in Anspruch nimmt, muss sich selbst um die Inserate kümmern und die Kosten dafür tragen. Des Weiteren kommen diverse Besichtigungstermine hinzu, die sowohl organisiert als auch vor Ort abgehalten werden müssen. Das stellt einen erheblichen organisatorischen sowie zeitlichen Aufwand dar.

Daher sollten Vermieter nicht nur auf die Höhe der anfallenden Maklergebühr achten, sondern auch die umfangreichen Leistungen der Makler berücksichtigen. Vor allem bei Objekten, die nicht in der Nähe des eigenen Wohnsitzes liegen, wenn der Vermieter keine Zeit für umfangreiche Besichtigungstermine oder die Erstellung von Inseraten hat, kann sich aus Sicht des Vermieters der Einsatz eines Maklers durchaus lohnen.

 

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