Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von ANbiente Immobilien, Inhaberin Annette Nevries, Waisenhausstraße 36, 80637 München

 

Die nachfolgenden Regelungen sind Grundlage unserer Maklerverträge mit Interessenten zum Kauf bzw. Anmietung von Immobilien. Bei Verträgen mit Verbrauchern muss eine eventuell gesetzlich eingeräumte Widerrufsfrist abgelaufen sein.

Bei Suchaufträgen gelten die nachfolgenden Regelungen nur, soweit sie von den Regelungen des Suchauftrages nicht abweichen:

 

  1. Der prinzipiell auf den Nachweis einer Vertragsgelegenheit gerichtete Auftrag kann auch stillschweigend oder durch Inanspruchnahme der Tätigkeit von ANbiente zustande kommen. Daran anschließende, zusätzliche Suchaufträge und / oder Aufträge zur Führung von Preisverhandlungen mit Verkäufern / Vermietern lassen – als verbleibenden Bestandteil – die sich aus einem Nachweisvertrag ergebenden Pflichten und Ansprüche unberührt. Seiten ANbiente bestehen zu den Objekteigentümern in der Regel Vermittlungsverträge, beinhaltend u.a. die Pflicht von ANbiente, deren Interessen wahrzunehmen.

 

  1. Sämtliche Nachweise und hierzu erfolgte Informationen hat der Interessent vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von ANbiente zulässig. Führt eine unzulässige Weitergabe zum Kauf oder zur Anmietung eines nachgewiesenen Objektes durch einen Dritten, ist der Interessent zur Zahlung an ANbiente in Höhe der vereinbarten Provision verpflichtet. Die Geltendmachung eines Schadens, insbesondere eine hierdurch entgangene Provision von der anderen Vertragsseite, bleibt zusätzlich vorbehalten. Der Interessent ist verpflichtet, ANbiente von einem bevorstehenden und / oder erfolgten Vertragsabschluss über das angebotene Objekt oder ein anderes Objekt des gleichen Vertragspartners unverzüglich zu informieren. Auf Verlangen von ANbiente hat der Interessent eine Abschrift des Vertrages zu übergeben, die ANbiente vertraulich behandeln wird.

 

  1. Die im Exposé genannte Provision entsteht bei Kaufverträgen mit notarieller Beurkundung, bei Mietverträgen, soweit gegeben, mit deren Abschluss. Sie ist sofort am Vertragsdatum, in Fällen aufschiebender Bedingung nach deren Eintreten, in Fällen eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts nach Feststehen dessen Nichtausübung, zur Zahlung fällig.

 

  1. Ist eine durch ANbiente nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, so hat der Interessent dies innerhalb von sechs Kalendertagen nach Zugang des Nachweises unter nachprüfbarer Angabe der Quelle mitzuteilen. Für den erfolgreichen Nachweis reicht die erstmalige Bekanntgabe des Verkäufers bzw. Vermieters des Objektes oder der Gelegenheit zum Vertragsschluss. Weiter gilt als erfolgreicher Nachweis auch, wenn der Interessent mit dem nachgewiesenen Vertragspartner einen Hauptvertrag über ein anderes, wirtschaftlich vergleichbares Objekt abschließt. Für in der Zukunft ggf. formlos mitgeteilte Objekte gelten diese Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Einbezug.

 

  1. Alle Angaben in den Exposés und Objektbeschreibungen, auch formlos durch ANbiente erteilte Auskünfte und Informationen, beruhen ausschließlich auf den Angaben des Eigentümers / Vermieters, ggf. Vormieters, so dass ANbiente für die Richtigkeit und Vollständigkeit insoweit keine Gewähr übernimmt. Wird ihr die Unrichtigkeit bereits übermittelter Angaben bekannt, ist ANbiente zur Richtigstellung gegenüber dem Interessenten verpflichtet. Im übrigen wird die Haftung von ANbiente wegen vertraglichen, vorvertraglichen oder gesetzlichen Schadenersatzansprüchen einschließlich solcher aus Delikt oder wegen eigener unrichtiger Auskünfte auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Interessenten.

 

  1. Auf Verlangen von ANbiente ist der Interessent verpflichtet, beim Kauf eines von ANbiente nachgewiesenen Objektes seine Provisionszahlungspflicht in die notarielle Urkunde mit aufzunehmen einschließlich einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel zugunsten von ANbiente. Besteht zum Objekt ein Vorkaufsrecht, so ist der Berechtigte in der Ausgangsurkunde für den Fall der Ausübung seines Vorkaufsrechts ebenfalls zur Zahlung dieser Provision an ANbiente zu verpflichten.

 

  1. Schriftliche oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und / oder Ergänzungen dieser Regelungen bedürfen einschließlich dieser Klausel der Schriftform. Sollte eine Klausel ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der Regelungen im übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung gelten, die in wirksamer Form der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

  1. Für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegen oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt Gerichtsstand München.