Aktuelles

Heute kann ich etwas ganz Besonderes ankündigen: In den nächsten Tagen habe ich ein fantastisches Objekt im Portfolio. Eigentumswohnungen, teils zum Selbstbezug oder auch als Kapitalanlage in der Maxvorstadt in München. Eine großartige Möglichkeit für alle, die eine Innenstadtlage suchen. Schauen Sie auf meine Website. Dort finden Sie dann die Exposés, sobald die Freigabe für den Verkauf erteilt ist.

Ich freue mich auf Sie!

 

Wer eine Immobilie hat, die in die Jahre gekommen ist, kommt irgendwann um die Sanierung nicht drum herum. Egal, ob er die Immobilie selbst bewohnt oder vermietet. Deshalb ist es sicher interessant, im Vorfeld abzuschätzen, welche Kosten bei der Sanierung auf den Eigentümer zukommen. Auch hilfreich bei den anschließenden Verhandlungen mit Planern, professionellen Sanierungsunternehmen und Handwerkern.

Mehr dazu bzw. Quelle: https://www.energieausweis-online-erstellen.de/blog/mit-diesen-kosten-koennen-sie-beim-sanieren-kalkulieren/

 

Eine großangelegte Untersuchung verschiedener Anlagestrategien hat ergeben, dass die Wohnimmobilie im langfristigen Vergleich mit Aktien und Anleihen die ertragreichere Anlagevariante ist. Obwohl doch sehr viele der Meinung sind, dass gerade Aktien die höchste Rendite hätten.

In Einzelfällen mag das wohl auch so sein. Aber das hohe Risiko beim Aktienhandel minimieren, können meist nur die Profis.

Nichts desto trotz wurde aufgezeigt, dass im Schnitt tatsächlich die Immobilie am besten abschneidet. Und das ohne permanente Nervosität, ohne Handlungsdruck und ohne unabsehbare Risiken.

Zwar gibt es auch bei der Wohnimmobilie verschiedene Risiken, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Diese sind jedoch besser überschaubar und mit Hilfe eines Experten gut zu bewerten. Ein Totalverlust, wie er gerade bei Aktien vorkommen kann, tritt hier so gut wie nie auf. Selbst wenn das Gebäude abbrennt, ist es versichert und der Schaden wird ersetzt – bei der Aktie gibt es diese Absicherung eigentlich nicht.

Quelle: Artikel in der SZ vom 12.01.2017, http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/studie-ueber-anlagestrategien-lukrative-geldanlagen-haus-schlaegt-aktie-1.3328210; zum Nachlesen.

Die Immobilienexperten von ANbiente Immobilien haben ihr Team in München und Hofheim verstärkt. Neben der Team-Erweiterung am Standort München, wird die Immobilienmaklerin Petra Emmerich künftig von Frankfurt a. Main aus Kunden und Kontakte im Rhein-Main-Gebiet aufbauen und betreuen.

 

ANbiente Immobilien jetzt auch im Rhein-Main-Gebiet

Petra Emmerich, ANbiente Immobilien Frankfurt a. Main

Petra Emmerich, ANbiente Immobilien Frankfurt a. Main

Mit ihrer umfassenden Erfahrung in der Kundenbetreuung und im Vertrieb soll die gebürtige Frankfurterin, Petra Emmerich, das Wachstum von ANbiente  weiter vorantreiben. „Mit ihrer hohen Serviceorientierung und ihrem Gespür für Kunden ergänzt Petra Emmerich unser Team optimal. Dank ihrer Vernetzung im Rhein-Main-Gebiet, insbesondere im Raum Frankfurt a. Main, können wir als Immobilienmakler auf die Bedürfnisse unserer Kunden in Zukunft noch besser eingehen und ihnen ein noch umfangreicheres Immobilienangebot zugänglich machen“, sagt Annette Nevries, Geschäftsführerin von ANbiente Immobilien.

 

 

 

 

Team-Verstärkung in München

ANbiente Immobilien Team

ANbiente Immobilien Team München und Frankfurt a. Main

Emmerich wird vorrangig Ansprechpartner für Immobilienbesitzer und –suchende aus dem Rhein-Main-Gebiet sein, während die Geschäftsführerin Annette Nevries weiterhin die Immobilienvermietung und den Verkauf von Immobilien im Raum München verantwortet.

Des Weiteren leitet sie das Büro und ihr Team in München, welches sie ebenfalls erweitert hat: durch Raphael Nevries, Assistent der Geschäftsleitung, die Kommunikationsexpertin Martina List und Hans Jung, der sie im Bereich SEO und Website unterstützt.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen? Dann ist der sogenannte Rentenkauf eine mögliche Alternative zum klassischen Verkauf Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung. Beim Rentenkauf handelt es sich nämlich um eine spezielle Möglichkeit, eine Immobilie gegen eine Rente zu verkaufen. Dabei veräußert der bisherige Besitzer das Objekt an einen Käufer und erhält im Gegenzug eine monatliche Rente.

 

Welche Formen des Rentenkaufs gibt es?

  • Die monatliche Zahlung kann entweder in Form einer Zeitrente (die Rente wird über einen festgelegten Zeitraum ausgezahlt)
  • oder einer lebenslangen Leibrente erfolgen.

Bei Bedarf kann das Rentenmodell auch mit einer entsprechenden Einmalzahlung kombiniert werden.

Warum sollten Sie eine Immobilie gegen Zeit- oder Leibrente verkaufen bzw. kaufen?

  • Als bisheriger Eigentümer können Sie auf Wunsch ein Wohnrecht für eine festgelegte Vertragsdauer erhalten und müssen beim Verkauf der Immobilie ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen. Somit haben Sie als Verkäufer die Sicherheit regelmäßiger Einnahmen (der Renten) sowie einer Wohnmöglichkeit.
    In anderen Ländern wie Frankreich oder den USA gilt die Verrentung der eigenen Immobilien bereits als gängige Methode der Altersversorgung. Hierzulande hat diese Option jedoch noch sehr großes Entwicklungspotenzial.
  • Als Käufer haben Sie die Chance ohne großen Kapitalaufwand eine Immobilie zu erwerben. Wurde ein Wohnrecht vereinbart, lässt sich die Rente nochmal um den sogenannten Nutzwertanteil senken.
  • Wird das Objekt als Kapitalanlage gekauft, besteht die Möglichkeit, Gebäudeabschreibungen sowie den Ertragsanteil der Leibrentenzahlung steuerlich geltend zu machen.


Wo liegt der Unterschied zu einer normalen Immobilienfinanzierung?

Beim Rentenkauf wird zu Beginn keine größere Geldsumme benötigt, denn das Objekt wird in Form einer Leib- oder Zeitrente an den Verkäufer abbezahlt. Auf diese Weise wird der Kaufpreis über einen längeren Zeitraum hinweg entrichtet und bei Einräumung eines Wohnrechts kann ebenfalls der Nutzwertanteil von der Rentenzahlung abgezogen werden.
Bei einer Finanzierung durch die Bank wird der Darlehensbetrag plus Eigenkapital sofort an den Verkäufer entrichtet. Die Ratenvereinbarung erfolgt mit der jeweiligen Bank und die Immobilie kann sofort für eigene Zwecke genutzt werden. Im Regelfall ist aber davon auszugehen, dass die Finanzierung durch die Bank im Vergleich zum Rentenkauf mit höheren monatlichen Ratenzahlungen verbunden ist.

Für wen lohnt sich ein Rentenkauf?

  • Ein Rentenkauf ist vor allem für Personen und Familien mit geringem Eigenkapital sowie Eigenheimwunsch interessant.
  • Des Weiteren kann das Kaufmodell für Kleinunternehmer und Selbständige in Frage kommen, die eine Immobilie zur Sicherung der Altersvorsorge erwerben möchten.

 

Der Rentenkauf eignet sich als Finanzierungsmodell vor allem für Käufer mit geringem Eigenkapital. Auch als Kapitalanlage kann das Modell sinnvoll sein. Wer jedoch eine Immobilie in naher Zukunft selbst nutzen möchte, sollte lieber auf andere Finanzierungsformen zurückgreifen.

Verkäufer können auf diese Weise die gesetzliche Rentenzahlung aufstocken, ohne dass sie die gewohnte Umgebung verlassen müssen.

Ab November 2015 sind laut Meldegesetz § 19 MeldFortG Vermieter wieder dazu verpflichtet, ihren Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich zu bestätigen. Diese Vermieterbescheinigung oder auch Wohnungsgeberbescheinigung benötigt der betroffene Mieter künftig bei der An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fakten zum neuen Melderecht:

Wer muss die Vermieterbescheinigung ausstellen?
Entweder stellt der Vermieter die Bescheinigung selbst aus oder eine von ihm beauftragte Person übernimmt diese Aufgabe. Das kann also zum Beispiel auch der Hausmeister, der Immobilienmakler oder die Hausverwaltung sein.

Was muss in der Vermieterbescheinigung enthalten sein?
Ihre Meldebestätigung muss folgende Angaben enthalten:
– Name und Anschrift des Vermieters
– Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
– die Anschrift der Wohnung
– die Namen der meldepflichtigen Personen

Wie lange hat der Vermieter für die Bescheinigung Zeit?
Die Bestätigung muss dem Mieter innerhalb von zwei Wochen nach Ein- oder Auszug vorliegen. Die Bestätigung kann in Papier- oder elektronischer Form erfolgen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Bundesmeldegesetz?
Wird die Vermieterbescheinigung nicht oder nicht richtig ausgefüllt, drohen einem Vermieter bis zu 1000 Euro Strafe, berichtet das Fachportal haufe.de.

Gab es die Meldebescheinigung nicht schon früher?
Die Meldebescheinigung wurde vor über zehn Jahren im Zuge des Bürokratieabbaus abgeschafft. Aufgrund von Missbrauchsfällen wurde die Regelung 2013 von Bundestag und Bundesrat wieder entsprechend verabschiedet. Am 1. November 2015 tritt diese gesetzliche Regelung in Kraft.
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Muster-Vermieterbescheinigung als Vorlage zum Download.